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Rechtsanwalt
Stephan Hardt
Stephan Hardt, geboren 1967 in Rostock, studierte ab 1988
Rechtswissenschaften an der Humboldt-Universität
zu Berlin, absolvierte das Referendariat im Landgerichtsbezirk
Rostock und ist Rechtsanwalt seit 1995.
Die Tätigkeitsschwerpunkte von Rechtsanwalt Stephan
Hardt liegen im Bereich des Handels- und Gesellschaftsrechts, des Urheberrechts,
des Bank- und Kapitalmarktrechts und des Medizin- und Arzthaftungsrechts.
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